Das Spruchstellenverfahren gegen die Alcatel SEL und die Alcatel Deutschland GmbH wurde einvernehmlich beendet. Die am 17. April 2002 vom Gericht protokollierte Einigung, die am 24. April 2002 wirksam geworden ist, sieht vor, dass abweichend vom Beherrschungsvertrag aus dem Jahr 1996 die angemessene Abfindung für jede ursprüngliche 50 DM-Aktie der Alcatel SEL AG sich auf den Betrag von 260 DM (132,94 Euro) zuzüglich 2 Prozent Zinsen über dem Diskontsatz (ab dem 1.1.1999 2 Prozent über dem Basiszinssatz) der Deutschen Bundesbank seit dem 21.8.1996 beläuft, teilte das Unternehmen ad-hoc mit.