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Swisscom: Entbündelung letzter Meile käme "faktischer Enteignung" gleich - Unternehmen wendet sich gegen Vorhaben des Bundesrats


Die Swisscom AG wendet sich entschieden gegen die heute vom Bundesrat angekündigte Entbündelung der letzten Meile. Die von den Behörden in Aussicht genommenen Regelungen kämen einer "faktischen Enteignung" gleich, so das Unternehmen heute im Rahmen einer Pressemeldung.



Das geltende Fernmeldegesetz enthalte weiteren afx-Angaben zufolge keine Grundlage für eine Interkonnektionsverpflichtung für Mietleitungen oder die Entbündelung des Teilnehmeranschlusses. Falls sich die Verfügungen wie geplant auf eine Verordnungsanspassung stützten, müsse sich Swisscom auch rechtlich zur Wehr setzen. Der Entscheid habe nicht abschätzbare Auswirkungen auf das Festnetzgeschäft.



Die Preise für Mietleitungen lägen in der Schweiz im europäischen Mittelfeld und seien nachweislich kompetitiv. Eine Regulierung sei damit unnötig, sie würde Swisscom benachteiligen und den bestehenden Wettbewerb verzerren. Auch auf der letzten Meile existiere Wettbewerb. Erfahrungen in anderen Ländern würden zudem zeigen, das eine Entbündelung kein taugliches Mittel für eine bessere und preiswertere Versorgung darstelle.



Mit der Entbündelungverpflichung entfalle der Anreiz für Investitionen, wenn die regulierten Preise die Kosten kaum oder nicht decken würden. Für eine Regulierung sei nach Auffassung der Gesellschaft eine Analyse des Schweizer Telekommarkts und damit eine Gesetzesrevision erforderlich. Die nötigen Abklärungen hierzu seien aber noch nicht vorgenommen worden, konnte man der Meldung weiter entnehmen.



Veröffentlichungsdatum: 24.04.2002 - 18:08
Redakteur: rpu
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