Der Insolvenzverwalter der ELSA AG ist zum Ergebnis gekommen, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig und überschuldet ist. Im Eröffnungsverfahren ergab sich keine Reorganisationslösung, die zur Beseitigung der Voraussetzungen für eine zwingende Insolvenzeröffnung geführt hätte. Dementsprechend wird der vorläufige Insolvenzverwalter dem Amtsgericht Aachen die Eröffnung des Verfahrens planmäßig zum 01. Mai 2002 vorschlagen, teilte das Unternehmen ad-hoc mit. Da jegliche Liquidität fehle, habe der Gläubigerausschuss einer Einstellung des Geschäftsbetriebs zugestimmt, wodurch ein Fortbestand der Gesellschaft unwahrscheinlich ist, hieß es weiter.