Der Insolvenzverwalter der eJay AG hat bei der Deutschen Börse die Einstellung der Börsennotierung beantragt. Im Rahmen der Insolvenzabwicklung war das Aktivvermögen der eJay AG im Wege eines Asset-Deals auf die neu gegründete eJay Entertainment GmbH sowie die Firma Empire Interactive Europe veräußert worden.
Wie das Unternehmen ad-hoc berichtet, verfüge die Gesellschaft somit nicht mehr über Vermögensgegenstände nennenswerter Art. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts liegen die Voraussetzungen für die Einstellung der Börsennotierung gem. § 43 BörsG wegen der Wertlosigkeit der Aktien vor, war der Meldung zu entnehmen.