Die Hauptaktionärin der ICN Immobilien AG, die Schickedanz-Holding AG & Co. KG, Fürth, hat der Gesellschaft heute mitgeteilt, dass sie gemäß § 327 b Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz die Barabfindung, die den Minderheitsaktionären für die Übertragung ihrer Aktien auf die Hauptaktionärin zu gewähren ist, auf 125,27 EUR je nennwertloser Stückaktie festgesetzt hat.
Die Hauptversammlung, die über den Ausschluß der Minderheitsaktionäre zu beschließen hat, ist für den 27. Juni 2002 vorgesehen. Weitere Einzelheiten werden mit der Einladung zur Hauptversammlung bekannt gemacht. Zu diesem Zeitpunkt liegt auch der schriftliche Bericht der Hauptaktionärin zu den Voraussetzungen der Übertragung und der Angemessenheit der Barabfindung vor, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag weiter.