Das OLG Frankfurt hat dem Antrag der NSE Software AG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Sachen Delisting stattgegeben. Das Gericht hat abschließend angeordnet, dass NSE bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Hauptsacheverfahrens am Neuen Markt verbleibt, teilte die Gesellschaft ad-hoc mit. NSE geht jedoch nach heutigem Kenntnisstand davon aus, dass die Entscheidung in der Hauptsache der nunmehr getroffenen Gerichtsentscheidung entsprechen wird, hieß es weiter.