Das Registergericht Dortmund habe der AHAG Wertpapierhandelsbank AG mitgeteilt, dass es keine prioritäre Eintragung der Hauptversammlungsbeschlüsse 3 (Herabsetzung des Grundkapitals) und 4 (Barkapitalerhöhung mit gesetzlichem Bezugsrecht) vornehmen werde. Wie das Unternehmen ad-hoc berichtet, versuche es nun mit den Klägern Clemens J. Vedder, Karl-Walter Freitag und Karin Deger einen gerichtlichen Vergleich zu erzielen, um die Rekapitalisierung durchführen zu können.
Sollten die Kläger Vedder, Freitag und Deger nicht einer sachlichen Lösung zugänglich sein, so werde die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen die Insolvenz eines Unternehmens nach sich ziehen, war der Meldung zu entnehmen.