Qiagen NV gab heute die Akquisition von Xeragon Inc. bekannt. Xeragon ist nach Unternehmensangaben Markt- und Technologieführer für Produkte und Dienstleistungen im Bereich synthetischer RNA, insbesondere siRNA (small interfering RNA). Xeragons Technologie und Produktportfolio erweitern Qiagen Operons Marktführerschaft für Produkte im Bereich synthetischer DNA um ein weiteres attraktives Geschäftsfeld, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Donnerstag.
Xeragon Inc. wurde im September 2001 gegründet und beschäftigt heute in seiner Niederlassung in Alabama ca. 10 Mitarbeiter. Gemäß den Bedingungen des Kaufvertrages wird Qiagen etwa 564.000 Aktien der Qiagen N.V. (nach Vertrag bewertet mit umgerechnet ca. 8 Mio. USD) im Austausch für 100% der ausstehenden Aktien der Xeragon Inc. ausgeben sowie zusätzlich einmalig 1,2 Mio. USD im Dezember 2003 bei Erreichung bestimmter Leistungsziele in bar oder Aktien zahlen.
Qiagen erwartet von dieser Transaktion einen positiven Einfluss auf den Nettogewinn pro Aktie im Geschäftsjahr 2003. Xeragons Geschäftsaktivitäten werden weiteren Angaben zufolge Teil der operativen Einheiten von Qiagen Sciences in Germantown, Maryland sein. Zu Xeragon´s Kernkompetenzen zählen RNA Herstellungstechnologien die auf einer patentierten Chemie (TOM Amidite) basieren, die hinsichtlich Qualität und Kosten einen hocheffizienten RNA Syntheseprozess erlauben.
Xeragon besitzt ebenfalls eine führende Position im Bereich Technologien zur Ausschaltung einzelner Gene durch siRNA Moleküle. Qiagen und Xeragon glauben, dass Xeragons RNA Synthesetechnologie in Kürze in Operons führende Hochdurchsatz DNA Syntheseplattform integriert werden kann. Die neu entstehenden Märkte für synthetische RNA wachsen nach Ansicht des Managements schnell und Qiagen erwartet in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2002 von dieser Produktlinie einen zusätzlichen Umsatzbeitrag von ungefähr 1 Mio. USD und einen Nettoverlust von ca. 1 Mio. USD sowie einen Umsatzbeitrag von 4 Mio. USD und einen Nettogewinn in Höhe von 1 Mio. USD in 2003.