Die Heyde AG hat die für den 29. April 2002 einberufene außerordentliche Hauptversammlung zur Verlustanzeige nach § 92 Aktiengesetz abgesagt. Die Verlustanzeige sei durch den zwischenzeitlich gestellten Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens überholt. Über die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung werde zu gegebener Zeit informiert, berichtet heute vwd.