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Heyde sagt außerordentliche Hauptversammlung ab - Grund ist der inzwischen gestellte Insolvenzantrag


Die Heyde AG hat die für den 29. April 2002 einberufene außerordentliche Hauptversammlung zur Verlustanzeige nach § 92 Aktiengesetz abgesagt. Die Verlustanzeige sei durch den zwischenzeitlich gestellten Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens überholt. Über die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung werde zu gegebener Zeit informiert, berichtet heute vwd.



Veröffentlichungsdatum: 17.04.2002 - 13:02
Redakteur: rpu
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