Die AUA will sich von der Hauptversammlung am 8. Mai 2002 die Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien bis zu fünf Prozent des Grundkapitals auf die Dauer von 18 Monaten gemäss § 65 Abs. 1 Z. 4 AktG holen. Dies zum Zweck der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens.