AUA plant Aktienrückkauf - Einräumung von Aktienoptionen steht im Vordergrund


Die AUA will sich von der Hauptversammlung am 8. Mai 2002 die Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien bis zu fünf Prozent des Grundkapitals auf die Dauer von 18 Monaten gemäss § 65 Abs. 1 Z. 4 AktG holen. Dies zum Zweck der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens.



Veröffentlichungsdatum: 17.04.2002 - 09:12
Redakteur: rpu
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