Einer ad-hoc Meldung zur Folge, plane die Binding-Brauerei AG die Übernahme der Aktien der Minderheitsaktionäre der Mainzer Aktien-Bierbrauerei AG. Die Binding-Brauerei AG habe den Wunsch, auf Basis der am 01. Januar 2002 in Kraft getretenen Änderungen des Aktiengesetzes, in der ordentlichen Hauptversammlung der Mainzer Aktien-Bierbrauerei AG am 19. Juni 2002 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft beschließen zu lassen.
Der Übertragungsbeschluss sehe für die außenstehenden Aktionäre eine Barabfindung in Höhe von 403,93 EUR je Stamm- und je Vorzugsaktie vor. Dieser Abfindungsbetrag sei durch ein Bewertungsgutachten von der Pricewaterhouse Coopers GmbH Wirtschafts- prüfungsgesellschaft bestimmt und von der Haarmann, Hemmelrath und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als gerichtlich bestelltem Prüfer geprüft worden.
Um den heutigen Minderheitsaktionären der Mainzer Aktien Bierbrauerei AG auch in Zukunft die Möglichkeit geben zu können, am Schicksal ihrer unter dem Dach der Binding-Brauerei AG fortbestehenden Gesellschaft teilnehmen zu können, verpflichte sich die Binding-Brauerei AG freiwillig, zunächst für den Zeitraum 2003 - 2005, den Minderheitsaktionären der Mainzer Aktien-Bierbrauerei AG ein Gastrecht für ihre eigene Hauptversammlung einzuräumen.