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Gold-Zack: 50 Prozent des Grundkapitals ist aufgezehrt! - Für Juni 2002 wird eine Hauptversammlung einberufen


Nachdem die Gontard & MetallBank am 3. Mai 2002 nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz den Verlust von mehr als der Hälfte des gezeichneten Kapitals angezeigt hat und daraufhin die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 6. Mai 2002 ein vorübergehendes Veräusserungs- und Zahlungsverbot, verbunden mit einer vorübergehenden Schliessung für den Kundenverkehr, verhängt hat, hat der Vorstand der Gold-Zack AG beschlossen, im Jahresabschluss 2001 weitere Wertkorrekturen auf die Beteiligung an dem Bankhaus vorzunehmen.



Dadurch ergibt sich auch für die Gold-Zack AG das Erfordernis einer Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG, da mehr als 50 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft aufgezehrt sind. Der Vorstand wird entsprechend für Juni 2002 eine Hauptversammlung einberufen. Die Bekanntmachung erfolgt nach Unternehmensangaben unmittelbar nach Festsetzung der Tagesordnung. Ungeachtet dessen führt der Vorstand weiterhin Verhandlungen über einen Verkauf der Beteiligung. Gold-Zack hält einen Anteil von 45,09 Prozent an der Gontard & MetallBank, konnte man der Meldung weiter entnehmen.



Veröffentlichungsdatum: 07.05.2002 - 21:00
Redakteur: rpu
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