Die Geschäftsführung der Metabowerke GmbH, Sitz Nürtingen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürtingen unter HRB 5286, die mit mehr als 95% am Grundkapital der Elektra Beckum AG beteiligt ist, hat der Gesellschaft folgendes mitgeteilt: Auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Elektra Beckum AG, die für den 28. Juni 2002 geplant ist, soll der Beschluß gefaßt werden, die Aktien der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327 a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung auf die Hauptaktionärin (Metabowerke GmbH) zu übertragen. Die Barabfindung soll 25,52 EUR je Aktie im Nennbetrag von 5,00 DM (2,56 EUR) betragen.