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Gontard & Metallbank: BAFin ordnet Schalterschließung an! - Verfügungen über Einlagen nicht mehr möglich!


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat über die Gontard & Metallbank AG ein Moratorium gemäß § 46a KWG und damit die Schließung der Schalter für den Kundenverkehr angeordnet. Wie vwd berichtet, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverbandes deutscher Banken vom Montag, dass es der Bank damit nicht mehr möglich sei, Verfügungen über Einlagen zuzulassen.



Sobald die BAFin festelle, dass das Institut die bei ihr unterhaltenen Einlagen zurückzuzahlen, werde sich der Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes mit den Einlegern wegen einer Entschädigung ihrer Einlagen in Verbindung setzen. Über Wertpapierdepots bei der Gontard & Metallbank AG könnten die Halter weiter verfügen, sofern dem Institut daran nicht Sicherungsrechte zustünden, konnte man der Meldung weiter entnehmen.



Veröffentlichungsdatum: 06.05.2002 - 21:44
Redakteur: rpu
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