Gemäß einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag muss die E.ON Energie AG als Rechtsnachfolger der Bayernwerk AG den außenstehenden Aktionären der Contigas Deutsche Energie AG eine jährliche Ausgleichszahlung von 2,60 Euro leisten. Alternativ können auch die Aktien gegen eine Barabfindung von 56,09 Euro übernommen werden, teilte Contigas ad-hoc mit.
Die Höhe des Ausgleichs und der Barabfindung sind jedoch zurzeit Gegenstand eines Spruchstellenverfahrens vor dem Landgericht München. Der vom Landgericht bestellte Gutachter hatte bereits mit Stellungnahme vom 02.11. 2001 ein Gutachten vorgelegt. In Überarbeitung seiner Stellungnahme hat er aufgrund von Zinssätzen, die das Gericht vorgegeben hatte, den Unternehmenswert der Contigas Deutsche Energie AG zum 23.10.1998 nochmals neu mit 5.621,47 Mio. DM ermittelt.
Daraus ergeben sich ein Wert von 140,54 DM (71,86 Euro) je Stückaktie und eine Ausgleichszahlung in Höhe von 5,97 (3,06 Euro) DM je Stückaktie. Eine Gerichtsentscheidung stehe jedoch noch aus, hieß es weiter.