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Bechtle will Ermächtigung zum Aktienrückkauf - Ermächtigung soll sich auf 10 Prozent des Grundkapitals beschränken


Die Bechtle AG will sich von ihren Aktionären zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft ermächtigen lassen. Laut Tagesordnung zur Hauptversammlung des IT-Dienstleisters und Hardware-Händlers am 10. Juni in Stuttgart soll sich die Ermächtigung auf zehn Prozent des Grundkapitals von 20,2 Mio. EUR beschränken und bis zum 1. Dezember 2003 gelten. Der Dividendenvorschlag der Verwaltung für das Geschäftsjahr 2001 lautet auf wieder 0,25 EUR je Stückaktie, hieß es in einer vwd-Meldung vom Freitag weiter.



Veröffentlichungsdatum: 26.04.2002 - 11:11
Redakteur: rpu
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