Der Dienstleistungs- und Rohstoffkonzern Interseroh AG hat am heutigen Freitag von seinem im Kaufvertrag mit der Bielefelder Unternehmensgruppe Fehring fixierten Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht. Der Antrag auf Genehmigung der Übernahme beim Bundeskartellamt wurde zurückgezogen. Als wesentliche Begründung für diesen Schritt nennt Interseroh, dass die zugesicherte Ertragslage der Fehring-Gruppe im Geschäftsjahr 2001, die Voraussetzung der Kaufentscheidung war, deutlich unter den Erwartungen bleibt. Interseroh betont, dass nach wie vor strategisches Interesse an dem Stoffstrom Holz besteht.