Wie eine afx-Meldung heute berichtet, habe ein Appellationsgericht in einer Privatklage gegen die Roche Holding AG in den USA ein für das Unternehmen positives Urteil
annulliert. Die Kläger möchten für die Kursverluste auf Roche-Anteilen wegen des
Vitaminfalls entschädigt werden.
Ein Gericht hätte in der ersten Instanz entschieden, dass Roche für den
Kursverlust nicht haftbar zu machen sei, weil die Depotscheine für Roche-Aktien nicht an der US-Börse gehandelt würden. Das Appellationsgericht habe nun diese Interpretation revidiert.
Die Klage müsse nun von dem Bezirksgericht neu verhandelt werden. Für Risiken aus
Privatklagen im Zusammenhang mit den Preisabsprachen bei Vitaminen habe Roche
aber Ende 2001 zusätzliche Rückstellungen von 760 Mio CHF getätigt, so die Meldung weiter.