Die Gold-Zack AG nimmt ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Angebotes vom 18. April 2002 an die Inhaber der 111.500.000 EUR 7% Gold-Zack Wandelschuldverschreibung 2000/2005 zurück. Gold-Zack hatte angekündigt, den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen den Umtausch ihrer Wandelschuldverschreibungen in Stückaktien der Gold-Zack AG im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus den genehmigten Kapitalia der Gesellschaft anzubieten.
Die Gontard & MetallBank sollte diese Transaktion begleiten. Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots war nach Unternehmensangaben nicht vorhersehbar, wie sehr sich die wirtschaftliche Lage insbesondere bei der Gontard & MetallBank AG, an der Gold-Zack einen Anteil von 45,09% hält, verschlechtern würde.
Die Gontard & MetallBank musste weiteren Angaben zufolge zunächst am 19. April und nochmals am 3. Mai 2002 hohe Verluste infolge unerwarteter Wertberichtigungen vermelden und schliesslich den Verlust von mehr als der Hälfte des gezeichneten Kapitals anzeigen. Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) am 6. Mai 2002 ein sogenanntes Moratorium über die Bank verhängte, sah sich die Gold-Zack AG zu einer Korrektur des vorläufigen Jahresabschlusses 2001 gezwungen.
Dies zog ebenfalls eine Verlustanzeige nach § 92 AktG nach sich. Am 14. Mai 2002 musste das Bankhaus die Überschuldung anzeigen. Das BAFin prüft derzeit die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Durch die damit verbundene Unsicherheit erscheint die Aufrechterhaltung des Umtauschangebotes derzeit nicht vertretbar, konnte man der Meldung weiter entnehmen.