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AGIV: Alle Alt-Streitigkeiten mit Kleinaktionären beigelegt - Vergleich durch Ausgabe von Aktien im Verhältnis 9:1


Im Zuge der Neuausrichtung der AGIV Real Estate AG sind jetzt auch die letzten Auseinandersetzungen mit Kleinaktionären über Veräußerungen von Beteiligungsbesitz sowie von Jahresabschlüssen über vergangene Geschäftsjahre gütlich beigelegt.



"Wir haben damit endgültig die Grundlage für die Neuausrichtung der AGIV als eine der führenden deutschen Immobilien-Finanzholdinggesellschaften gefestigt", sagt der Vorstandsvorsitzende Dr. Rainer Behne. Mit dem jetzt abgeschlossenen Vergleich wird auch das aus früheren Zeiten resultierende Missverhältnis zwischen Groß- und Kleinaktionären bereinigt. "Der Vergleich begünstigt in hohem Maße die Kleinaktionäre", sagt Dr. Behne weiter. "Im Zusammenhang mit dem Vergleich können Kleinaktionäre AGIV-Aktien zum Nulltarif beziehen."



Zwischen der Aktionärin Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, und anderen Aktionären ist am 14. Mai 2002 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. auf Empfehlung des Gerichts ein Vergleich mit Wirkung für alle Kleinaktionäre geschlossen worden, dem sich auf Seiten der AGIV Real Estate AG die Mehrheitsaktionäre angeschlossen haben.



Mit Abschluss des Vergleichs wird ein Schlussstrich unter eine Vielzahl ge- richtlicher Anfechtungsklagen gezogen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Beteiligungen sowie gegen Jahresabschlüsse, Gewinnverwendungsbeschlüsse und Beschlussfassungen über den Rückkauf eigener Aktien und damit verbundener Kapitalherabsetzung in den Jahren 1999 und 2000 angestrengt wurden.



Die Kläger hatten im Hinblick auf die Beteiligungsverkäufe gerügt, dass die Kaufpreise für die Beteiligungen zu niedrig bemessen worden seien. Aufgrund von Verhandlungen, die von der neuen Mehrheitsaktionärin HBAG Real Estate AG initiiert wurden, sind die Parteien als Grundlage für eine ver-gleichsweise Regelung von einer möglichen Fehlbewertung von 10 Prozent ausgegangen.



Zum Ausgleich eines möglichen Schadens wird allen Aktionären im Rahmen einer bereits beschlossenen Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital Aktien der AGIV Real Estate AG im Verhältnis 9:1 zum Ausgabebetrag von 1,0 EUR je Aktie mit Gewinnberechtigung für das volle Geschäftsjahr der Ausgabe zum Bezug angeboten. Den Ausgabepreis von 1,0 EUR je Aktie trägt HBAG Real Estate für die bezugsberechtigten Aktionäre.



Die Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt werden, wie Aktionäre ihr Bezugsrecht ausüben, wobei die maßgeblichen Großaktionäre, u.a. HBAG Real Estate AG ihr Bezugsrecht nicht ausüben werden. Ein entsprechendes Bezugsangebot wird den außenstehenden Aktionären nach Eintragung der Kapitalerhöhung unterbreitet werden, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Mittwoch weiter.



Veröffentlichungsdatum: 15.05.2002 - 18:16
Redakteur: rpu
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