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Gontard & MetallBank zeigt ihre Überschuldung an! - BAFin wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens prüfen


Die Gontard & MetallBank AG hat heute der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) gemäß § 46b Kreditwesengesetz ihre Überschuldung angezeigt. Danach wird das BAFin die Eröffnung des Insolvenzverfahrens prüfen und gegebenenfalls beim Amtsgericht Frankfurt am Main beantragen.



Nachdem die Bank am 3. Mai 2002 die Notwendigkeit einer Anzeige nach § 92 (1) Aktiengesetz (Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals) bekannt gegeben hatte, ergriff das BAFin am 6. Mai 2002 Maßnahmen gemäß § 46a Abs. 1 Kreditwesengesetz. Dabei handelt es sich um ein vorübergehendes Veräußerungs- und Zahlungsverbot, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag.





Dieses Moratorium sollte weiteren Angaben zufolge dem Kreditinstitut die Möglichkeit eröffnen, seinen bereits eingeschlagenen Sanierungskurs fortzusetzen. Ziel war die Wiederaufnahme eines geregelten und rentablen Geschäftsbetriebs. Doch das Moratorium führte zu erheblichen negativen Konsequenzen für die Bank. So kam es u.a. wegen nicht mehr erfüllbarer Devisentermingeschäfte zu Exekutionen und daraus resultierenden erheblichen Risiken. Außerdem wurden bedeutende Depots abgezogen - und dies alles bei weiter laufenden Kosten des Bankbetriebs. Als eine weitere Folge des Moratoriums hatten u.a. zwei Investoren, die ernsthaftes Interesse an einer Mehrheitsbeteiligung an der Bank gezeigt hatten, die Gespräche abgebrochen.



Die Gontard & MetallBank AG gehört dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH an. Die Einlagen werden von diesen bis zur Höhe von 12,09 Mio. Euro pro Einleger geschützt. Die Höhe der Kundeneinlagen bei der Bank beläuft sich auf rund 800 Mio. Euro, konnte man der Meldung weiter entnehmen.



Veröffentlichungsdatum: 15.05.2002 - 08:01
Redakteur: rpu
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