Bei dem vorgesehenen Ausschluß von Minderheitsaktionären bei der OTAVI Minen AG hat die IKO-Minerals GmbH die Höhe der Barabfindung mit 89,24 EUR pro übertragene auf den Inhaber lautende Stammaktie ohne Nennbetrag der OTAVI Minen AG festgelegt. Es ist beabsichtigt, den erforderlichen Übertragungsbeschluß auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Otavi Minen AG am 04. Juli 2002 zu fassen, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag.