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ArtStor stellt Insolvenzantrag - Geschäftsbetrieb der Tochtergesellschaft Zeta AG bleibt unberührt

Die ArtStor AG gibt via ad hoc-Meldung bekannt, dass heute wegen Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft beim Amtsgericht Hamburg ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird. Der Geschäftsbetrieb des Tochterunternehmens Zeta AG in München bliebe davon jedoch unberührt, das dortige Geschäft könne uneingeschränkt weiterlaufen.



Zusammen mit dem noch zu benennenden Insolvenzverwalter werde der Vorstand von ArtStor die intensiven Verhandlungen mit strategischen Investoren zur Sicherung des Unternehmens fortsetzen, so die Meldung weiter.



Veröffentlichungsdatum: 14.05.2002 - 15:50
Redakteur: tmu
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