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Condat erhält einstweilige Verfügung für Betriebsteilverkauf - Verkauf wird durch Zustimmung der HV bedingt
Wie die Condat AG ad hoc berichtet, wurde dem Unternehmen am 13.05.2002 eine einstweilige Verfügung in bezug auf den beabsichtigten Verkauf der Geschäftsbereiche System Integration und Wireless Test Systems sowie weiterer Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zugestellt. Wie daraus hervorgehe, bedürfe ein solcher Verkauf der vorherigen Zustimmung der Hauptversammlung. Der Verkauf sei beabsichtigt vor dem Hintergrund eines öffentlichen Angebotes der Texas Instruments Incorporated für die öffentlich gehaltenen Aktien der Condat.

Mit der einstweiligen Verfügung, die auf Antrag eines einzelnen Aktionärs erlassen wurde, habe das Gericht einen Aufschub zur Klärung der Sache geschaffen. Der Vorstand von Condat prüfe zur Zeit, welche Handlungsweisen sinnvoll wären. Im Rahmen der aktuell veröffentlichten Ergebnisse des öffentlichen Angebots mit einer kumulativen Akzeptanz von bislang 93,8 Prozent und dem Rückhalt sämtlicher größerer Aktionäre, sei der Vorstand zuversichtlich für ein erfolgreiches Ergebnis, war der Meldung weiter zu entnehmen.



Veröffentlichungsdatum: 14.05.2002 - 14:09
Redakteur: tmu
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