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BkmU: Kundenverkehr zwangsweise eingestellt - Zahlungs- und Veräußerungsverbot verhängt

Wie das Handelsblatt in seiner heutigen Ausgabe berichtet, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung die Berliner Bank für kleine und mittlere Unternehmen (BkmU) für den Kundenverkehr geschlossen und ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot verhängt. Hintergrund ist ein Wertberichtigungsbedarf im Kreditgeschäft, der das Eigenkapital der Bank mit einer Bilanzsumme von 355 Mio. Euro bei weitem übertreffen soll. Seitens der BkmU wurden Rechtsmittel eingelegt.



Zuletzt hatte die Gesellschaft auf der HV am 4. April 2002 eine komplette Trennung vom Firmenkundengeschäfts beschlossen; durch eine "Asset Backed Trasaktion" mit einer auf Jersey ansässigen Zweckgesellschaft - angeblich die Tochter eines "sehr etablierten Unternehmens der Bankenbranche" - sollten die Kreditrisiken ausgelagert und kalkulierbare Rückflüsse erreicht werden. Noch zu diesem Zeitpunkt hatte die frühere Vorstands- und zwischenzeitlich Aufsichtsratsvorsitzende Frau Prof. Dr. Kück, den fairen Wert der BkmU-Aktie auf 10 bis 12 Euro beziffert.



GSC Research hatte mehrfach auf die merkwürdigen Vorgänge rund um die BkmU hingewiesen - neben der Notwendigkeit der Wiederholung mehrere HV´s aufgrund von Forderungen des BAKred auffällig war insbesondere die extreme Pressescheu, die bis zu einem Hausverbot für den Berichterstatter führte (siehe HV-Bericht vom 17.12.2001) - und bereits seit Ende des Jahres 2000 regelmäßig vor einem Investment in die BkmU-Aktie im Rahmen der Rubrik "GSCaution" gewarnt.



Veröffentlichungsdatum: 14.05.2002 - 08:53
Redakteur: bf
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