Wie die UNIQA Versicherungen AG heute bekannt gab, sehe die Ermächtigung der 1. und 2. ordentlichen Hauptversammlung vor, dass UNIQA eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft, somit insgesamt bis zu 11,977.780 auf Inhaber lautende Stückaktien, zu erwerben berechtigt sei.
Der Beginn des Rückkaufprogramms war der 01.10.2001 und die Dauer des Rücklaufprogramms wurde mit voraussichtlich 20.06.2003 festgelegt. Bis zum heutigem Tag wurden von UNIQA im Rahmen dieses Rückkaufprogramms 2,959.325 auf Inhaber lautende Stückaktien, das sind rund 2,27 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft, erworben. Unter Berücksichtigung der von UNIQA aufgrund des ersten Rückkaufprogramms von 8.6.2001 bis 23.8.2001 erworbenen 2,395.556 eigenen Aktien (dies entsprechend 2 Prozent des Grundkapitals) hält UNIQA gegenwärtig insgesamt 5,354.881 auf Inhaber lautende Stückaktien (dies entsprechend rund 4,47 Prozent des Grundkapitals).
Der Vorstand habe am 06.05.2002 den Beschluss gefasst, dass mit Wirkung ab dem 21.5.2002 als höchster zu leistender Gegenwert je Aktie statt 7,50 EUR der Betrag von 9,50 EUR festgelegt wird. Der vom Aufsichtsrat ermächtigte Arbeitsausschuss des Aufsichtsrates habe am heutigen Tag dem Beschluss des Vorstandes zugestimmt, so die Meldung weiter.