Wie heute gemeldet wird, sei der umstrittene Teilverkauf des HDW-Anteils der Babcock Borsig AG an einem US-Finanzinvestor durch eine gerichtliche Anordnung vorerst blockiert.
Wie vwd am Mittwoch erfuhr, hätte das Landgericht Duisburg das Geschäft zunächst per einstweiliger Verfügung untersagt. Es könne erst dann rechtskräftig werden, wenn es von einer außerordentlichen Hauptversammlung von Babcock bestätigt worden sei, so die Meldung weiter.