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540261
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Briesen-Brand 1,
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Regierung sieht für CargoLifter weiter keine Förderfähigkeit - Aus vorgelegten Unterlagen gingen keine Fördervoraussetzungen hervor
Wie heute gemeldet wird, sehe die Bundesregierung nach der Erklärung der Zahlungsunfähigkeit durch die Cargolifter AG, Berlin, am Dienstag keine Voraussetzungen für eine staatliche Förderung. Nach den zur Zeit bekannten Informationen sei keine Förderfähigkeit vorhanden. Die vorgelegten Unterlagen hätten nicht die Voraussetzungen dafür aufgezeigt, unter denen eine Förderung hätte gewährt werden können.





Wie eine Sprecherin sagte, fehle die technisch-ökonomisch wirtschaftliche Realisierbarkeit des Projektes. Diese habe durch Cargolifter nicht nachgewiesen werden können, und zwar weder in dem Antrag an das Land Brandenburg noch in dem Antrag an den Bund. Es sei bedauerlich, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig sei, aber es sei definitiv Aufgabe des Unternehmens, ein Konzept vorzulegen, das ökonomisch tragfähig sei.





Auch Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye betonte, dass die Privatwirtschaft für ihre Aktivitäten verantwortlich sei. Die Bundesregierung werde nicht an Stelle des Unternehmens handeln, betonte Heye. Dass es eine emotionale Betroffenheit für diesen Vorgang gebe, davon könne ausgegangen werden, fügte Heye hinzu.



Veröffentlichungsdatum: 29.05.2002 - 14:43
Redakteur: tmu
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