Wie heute ad hoc berichtet wird, hat der Vorstand der Knürr AG beschlossen, dass er mit Zustimmung des Aufsichtsrates am 12. Juni 2002, von der Ermächtigung in § 4 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft (genehmigtes Kapital) Gebrauch machen werde und 75.000 neue Stamm-Stückaktien sowie 75.000 neue Vorzugs-Stückaktien herausgeben werde.
Die neuen Aktien würden jeweils im Bezugsverhältnis 2:1 ausgegeben, wobei sich das Grundkapital der Gesellschaft bei vollständiger Ausübung der Bezugsrechte um 3.840.000,00 EUR auf 11.520.000,00 EUR erhöhen würde. Wie es weiter heisst, sollen die neuen Aktien zunächst nicht zum Börsenhandel zugelassen werden. Aktionären werde jedoch das Angebot gemacht, bezogene Aktien aus der Kapitalerhöhung in bereits zugelassene Aktien aus dem Bestand der Knürr-Holding GmbH zu tauschen, so die Meldung weiter.