Wie heute ad hoc gemeldet wird, hat das Amtsgericht Bielefeld am 28. Mai 2002 den Insolvenzantrag der Frericks Immobilien GmbH, einer Gesellschaft im Einflußbereich der Thelen-Gruppe, als unzulässig abgewiesen. Im Zuge dieser Entscheidung sei die Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat der AREAL Immobilien und Beteiligungs- AG bestätigt worden.
Gegen den Beschluß des Amtsgerichts Detmold zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung auf Antrag der Concept GmbH, einem weiteren Unternehmen der Thelen-Gruppe, habe die Gesellschaft im weiteren sofortige Beschwerde eingereicht, so die Meldung weiter.