Wie die Phoenix AG heute ad hoc bekannt gibt, hat der Vorstand beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 5. Juni 2002 zum Rückkauf eigener Aktien des Unternehmens bis zu 10 Prozent des satzungsmäßigen Grundkapitals Gebrauch zu machen. Somit dürften Aktien bis zu einem Wert von 3.937.772, 54 EUR erworben werden. Dabei dürfe der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien den Börsenkurs der Aktie um nicht mehr als zehn vom Hundert unter- oder überschreiten. Hierbei gelte als entscheidender Börsenkurs der Mittelwert der Schlusskurse für die Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien, so die Meldung weiter.