Die IN-motion AG verbleibt nach einer Entscheidung des Promary Markets Arbitration Panel weiterhin am Neuen Markt. Das Panel ist damit in weiten Teilen der Argumentation der Rechtsberater der Gesellschaft, Knoll, Röhrborn & Partner, München, gefolgt, wonach der Ausschluss vom Neuen Markt eine unverhältnismäßige Sanktion darstellt. Gegen die IN-motion AG wurde lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro verhängt, ging aus der Ad-Hoc Mitteilung hervor.