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Porta Systems ruft außerordentliche Hauptversammlung ein - Geplant ist Kapitalherabsetzung im Verhältnis 5:2

Wie heute via ad hoc-Meldung bekannt wird, beabsichtige die Porta Systems AG die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nach § 92, Abs. 1 AktG. Hintergrund sei die geplante Kapitalherabsetzung im Verhältnis 5:2.



Durch den hohen einmaligen Wertberichtigungsbedarf primär im Zusammenhang mit der Insolvenz der Tochtergesellschaft Hain Fenster & Türen GmbH & Co. KG, sei im Geschäftsjahr 2001 ein Jahresfehlbetrag entstanden, der das Grundkapital der Gesellschaft zu mehr als 50 Prozent aufgezehrt habe.



Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigten vor diesem Hintergrund, das Grundkapital der Gesellschaft von 14.350.000 EUR, eingeteilt in 14.350.000 Stückaktien, im Verhältnis 5:2 um 8.610.000 EUR auf 5.740.000 EUR zur Deckung von Verlusten herabzusetzen, so die Meldung weiter.



Veröffentlichungsdatum: 03.06.2002 - 16:24
Redakteur: tmu
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