Fälligkeit der Juni-Gehälter bei Babcock verlegt
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Warenkreditversicherer gewähren keine Deckung mehr
Wie die Babcock Borsig AG heute ad hoc mitteilt, ist vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche zur Schließung der Liquiditätslücke in einer Vereinbarung mit dem Konzernbetriebsrat die Fälligkeit der Juni-Gehälter vom 27.06.2002 auf den 03.07.2002 verlegt worden. Wie es weiter heißt, seien die Warenkreditversicherer bis auf weiteres nicht mehr bereit, Deckung zu gewähren, wobei man sich hier aber um Wiederaufnahme der Gespräche bemühe. Im weiteren würden die Gespräche mit den Kernbanken und den Investoren fortgesetzt.