Wie heute ad hoc bekannt gegeben wird, hat das Landesgericht Leoben auf Antragstellung durch die H.M.Z. Privatstiftung den Beschluss gefasst, dass die H.M.Z. ermächtigt wird, die Tagesordnung für die Hauptversammlung der AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG um den Tagesordnungspunkt bzgl. der Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung zu ergänzen.