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Think Tools: Aktionäre stimmen dem Aktienrückkaufsangebot zu - Generalversammlung ermächtigt den Verwaltungsrat


Die Generalversammlung der Think Tools AG hat den Verwaltungsrat zur Durchführung des Aktienrückkaufsangebots gemäss dem Angebotsprospekt vom 22. Mai 2002 ermächtigt. Insbesondere haben die Aktionäre zugestimmt, dass eigene Aktien im Gesamtwert von maximal 37.506.735 CHF oder maximal 1.071.621 Inhaberaktien (rund 44% des Aktienkapitals) zum Zwecke der Kapitalherabsetzung durch Vernichtung zurückgekauft werden. Die Aktionäre stimmten der Umwandlung von Allgemeinen Reserven in Freie Reserven in gleicher Höhe zu und bewilligten die Verrechnung des statutorischen kumulierten Bilanzverlustes mit den Allgemeinen Reserven.

Die Angebotsfrist des laufenden Rückkaufsangebots endet nach Unternehmensangaben am 24. Juni 2002, 16.00h. Das Zwischenergebnis wird am 28. Juni 2002 publiziert. Think Tools AG gewährt anschliessend eine Nachfrist von 10 Börsentagen, welche vom 28. Juni bis 11. Juli 2002, 16.00 Uhr dauert. Die für die Kapitalherabsetzung notwendige ausserordentliche Generalversammlung ist für den 20. August 2002 geplant.

Ebenso sind die Aktionäre den Anträgen des Verwaltungsrats gefolgt und haben den Jahresbericht, die Jahres- und die Konzernrechnung 2001 sowie die Berichte der Revisionsstelle und des Konzernprüfers genehmigt. Der Antrag zur Entlastung des Verwaltungsrates und des Managements wurde gut geheissen. Dr. Albrecht von Müller ist für weitere drei Jahre als Verwaltungsratsmitglied der Think Tools bestätigt worden. Die DFK (Switzerland) SA wurde als Konzernprüferin und Revisionsstelle gewählt.

Das Unternehmen bestätigte an der Generalversammlung, dass die Version 3.0 der Think Tools Software am Quartalsende den Kunden zur Verfügung stehen wird. Die für die neue Version geplanten Marketingaktivitäten beginnen in Europa und in den USA anfangs Juli 2002, so Lloyd O´Connor, CEO von Think Tools AG.

Ausserhalb der Generalversammlung informiert heute die Think Tools AG, dass die Disziplinarkommission der SWX Swiss Exchange dem Unternehmen eine Busse von CHF 50´000.00 auferlegen wird. Dieses Urteil bezieht sich auf die von Think Tools AG durchgeführte Presse- und Analysten Konferenz vom 21. August 2001, welche während der offiziellen Handelszeiten durchgeführt und deren Inhalte nicht im Rahmen der Ad-hoc-Publizität der breiten Öffentlichkeit kommuniziert worden wären.



Veröffentlichungsdatum: 20.06.2002 - 20:00
Redakteur: rpu
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