Vor dem Landgericht München I wurden heute zwei unwiderrufliche Vergleiche geschlossen, durch die beide oben genannten Spruchstellenverfahren beendet wurden. Die Verfahren waren im Zusammenhang mit dem Abschluss von zwei Unternehmensverträgen zwischen der Bayerische BrauHolding AG und der Schörghuber Stiftung & Co. Holding KG als herrschendem Unternehmen angestrengt worden.
Wesentlicher Inhalt der Vergleiche ist nach Unternehmensangaben die Erhöhung der Abfindungsbeträge auf EUR 3.200 je Aktie der Gesellschaft sowie eine Erhöhung der jährlich zu leistenden Ausgleichszahlung auf 93,04 EUR bzw. 109,32 EUR.
Die Vergleiche gelten weiteren Angaben zufolge für alle außenstehenden Aktionäre der Bayerische BrauHolding AG. Außenstehende Aktionäre, die auf Grundlage des im Jahr 2001 abgeschlossenen Beherrschungsvertrages ihre Aktien der Schörghuber Stiftung & Co. Holding KG angedient haben, erhalten die Differenz zwischen der erhaltenen und vergleichsweise der vereinbarter Abfindung durch die Depotbank.
Die Verpflichtung der Schörghuber Stiftung & Co. Holding KG, die Aktien der außenstehenden Aktionäre der Bayerische BrauHolding AG gegen Zahlung der Barabfindung in Höhe von EUR 3.200 zu erwerben, endet zwei Monate nach der zuletzt veröffentlichten Bekanntmachung dieses Vergleichs, demnach am 27. August 2002, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Donnerstag weiter.