Das Darlehen der brandenburgischen Landesregierung an die insolvente Cargolifter AG ist offenbar mit Auflagen verknüpft, die einer weitgehenden Entmachtung des bisherigen Managements gleichkommen. Der Insolvenzverwalter Rolf-Dieter Mönning sei bisher nur ein so genannter schwacher Verwalter mit Zustimmungspflicht, berichtet heute vwd. Werde er wie in den Auflagen vorgesehen vom Amtsgericht Cottbus mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ausgestattet, werde er zum starken Verwalter. Zuvor hatte auch Mönning weiteren Angaben zufolge selbst erklärt, das am Vortag gewährte Darlehen von 4,15 Mio. EUR sei mit Auflagen verbunden, hieß es weiter.