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Tornos: Übernahmekomission erlaubt Ausnahme von Angebotspflicht - Daran sind jedoch verschiedene Auflagen gebunden

Wie afx heute berichtet, hat die eidgenössische Übernahmekommission (UEK) beschlossen, den Mehrheitsaktionären der Tornos Holding AG die Ausnahme von der Pflicht, den Namenaktionären der Tornos ein öffentliches Kaufangebot zu unterbreiten, zu gewähren. Allerdings müsse erstens das Sanierungskonzept bis zum 31. Oktober 2002 umgesetzt werden, zweitens Transaktionen in Beteiligungspapieren gemeldet werden sowie drittens Änderungen gemeldet werden, die den Inhalt und die Umsetzung der Grundsatzvereinbarung vom 5. Juni betreffen.



Wie schon vorher bekannt war, gehören zu den Aktionären, die Tornos sanieren wollen,
unter anderem Dougthy Hanson sowie ein Bankensyndikat dem unter anderem auch
die Credit Suisse Group und die Banque Cantonale Vaudoise angehören würden, so die Meldung weiter.



Veröffentlichungsdatum: 03.07.2002 - 12:10
Redakteur: tmu
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