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CyberTron: Regulierungsbehörde greift ein! - Netztrennung der CyberTron Telekom AG wird untersucht


Die Telekom-Control-Kommission hat in ihrer Sitzung am 1.7.2002 den Beschluss gefasst, die Netztrennung der CyberTron Telekom AG sowie der CyberTron mit 1066 Telekom GmbH ("CyberTron") vom Netz der Telekom Austria wegen des Verdachtes auf Diskriminierung nach §34 des Telekommunikationsgesetzes zu untersuchen. Folgende Bedenken bestehen:

1. Die Netztrennung der CyberTron durch die Telekom Austria AG wird, nachdem die RTR-GmbH bereits letzte Woche Voruntersuchungen eingeleitet hat, weiter untersucht.

2. Im Zusammenhang mit der Portierung von geographischen und Dienstrufnummern besteht der Verdacht, dass die Telekom Austria AG sich selbst gegenüber anderen alternativen Netzanbietern bevorzugt behandelt.

3. Weiters besteht der Verdacht, dass von der Marketing-Abteilung der Telekom Austria AG Preselect-Kunden der CyberTron gezielt angerufen werden bzw. wurden, um sie zu einem Umstieg zur Telekom Austria zu bewegen. Diese Vorgehensweise der Marketing-Abteilung ist zumindest als bedenklich einzustufen.

Die Telekom Austria hat nun eine Woche Zeit, zu den dargelegten Bedenken Stellung zu nehmen. Sollte tatsächlich diskriminierendes Verhalten festgestellt werden, ist die Telekom-Control-Kommission ermächtigt, der Telekom Austria AG ein bestimmtes Verhalten aufzuerlegen oder zu untersagen oder Verträge ganz oder teilweise für unwirksam zu erklären.

Im Zuge der Ereignisse rund um die Netztrennung von CyberTron war und ist es die oberste Zielsetzung der Regulierungsbehörde, alles in ihrem Wirkungsbereich mögliche zu tun, um die schnellstmögliche Erreichbarkeit jener Kunden zu erwirken, die durch die Cybertron-Netztrennung keine oder nur stark eingeschränkte Telekommunikationsdienste in Anspruch nehmen konnten. Nachdem im Verlauf des Freitags, 28.Juni 2002 alle Voraussetzungen gegeben waren, wurden sowohl die genutzten geographischen als auch die Diensterufnummern aus dem Netz der Cybertron innerhalb weniger Stunden an andere Netzbetreiber zugeteilt. Auf Basis dieser Entscheidungen liegt es nun bei den involvierten Telekommunikationsunternehmen das ihre dazu beizutragen, die Erreichbarkeit der betroffenen Kunden umgehend wiederherzustellen. Entnehmen konnte man dies einer Pressemeldung vom Dienstag.



Veröffentlichungsdatum: 02.07.2002 - 16:48
Redakteur: rpu
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