Die Harman Becker Automotive Systems (Becker Division) GmbH, der mittelbar und unmittelbar Aktien in Höhe von mehr als 95% des Grundkapitals der CAA AG gehören, hat dem Vorstand der CAA AG heute das Verlangen zugeleitet, in der ordentlichen Hauptversammlung der CAA AG am 15. August 2002 einen Beschluss herbeizuführen, wonach die Aktien der übrigen Aktionäre der CAA AG gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 5,29 Euro je Stückaktie der CAA AG auf die Harman Becker Automotive Systems (Becker Division) GmbH übertragen werden. Entnehmen konnte man dies einer Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag.