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TC Unterhaltungselektronik: Hälfte des Grundkapitals ist futsch! - Unternehmen bietet festverzinste Aktienbeteiligung an


Der Vorstand der TC Unterhaltungselektronik AG zeigte heute per Ad-Hoc Mitteilung einen aufgelaufenen Verlust von mindestens der Hälfte des Grundkapitals auf Grund der Bestimmung des § 92 AktG Abs. 1 an. Sinn dieser Regelung ist nach Unternehmensangaben u.a., den Aktionären Gelegenheit zu geben, an der Finanzierung des Unternehmens mitzuwirken. Eine Einladung zur Hauptversammlung erfolge daher unmittelbar.



Ein Tagesordnungspunkt dieser Hauptversammlung wird weiteren Angaben zufolge diese Verlustanzeige sein und das verbesserte Beteiligungsangebot sein. Aktuell werde den Aktionären ein spezielles festverzinstes Beteiligungsangebot gemacht, zwecks Finanzierung der Markteinführung der neuen Konvergenz-Produkte: PC-TV-Vernetzung, Interactive-TV und tragbares Webpad (siehe http://www.telecontrol.de). Die Wahrnehmung dieses Angebotes sei insgesamt auf 180.000 Aktien beschränkt und erfolge in der Reihenfolge des Eingangs der Zeichnungsscheine, konnte man der Meldung weiter entnehmen.



Veröffentlichungsdatum: 01.07.2002 - 17:33
Redakteur: rpu
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