Das Amtsgericht Oberhausen hat den Verkauf der ersten Tranche von 25 Prozent der Anteile an der Howaldtswerke-Deutsche Werft AG (HDW) durch die Babcock Borsig AG als rechtens erklärt. Damit sei die Zustimmung der Hauptversammlung nicht erforderlich gewesen. Wie vwd berichtet, hat das Gericht einen entsprechenden Antrag Wyser-Prattes und Anderer auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung abgewiesen.