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Gebhard & Schuster: Vorstände müssen gehen! - 4. Finanzmarktförderungs- gesetz wird als Begründung genannt


Der Aufsichtsrat der Gebhard & Schuster Wertpapierhandelsbank AG hat beschlossen, die Herren Heinz Maier und Andre Liermann mit Wirkung zum 30.06.2002 als Vorstände der Gesellschaft abzuberufen. Die Abberufung erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes am 01.07.2002 und dem damit verbundenen Wegfall des Kursmaklerstandes, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Freitag.



Alle Münchener Kursmakler haben weiteren Angaben zufolge freiwillig auf eine in diesem Gesetz vorgesehene Übergangsregelung verzichtet und den Staatskommissar um die Entlassung aus dem Amt gebeten. Dem hat der Staatskommissar mit Wirkung zum 29.06.2002 entsprochen, konnte man der Meldung weiter entnehmen.



Veröffentlichungsdatum: 29.06.2002 - 08:21
Redakteur: rpu
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