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Babcock Borsig: Landgericht Duisburg bestätigt zwei Einstweilige Verfügungen - Abgabe der Anteile an der Kieler Werft darf nicht vorangetrieben werden


Das Landgericht Duisburg hat offenbar am Donnerstag zwei Einstweilige Verfügungen gegen die Babcock Borsig AG im Zusammenhang mit dem umstrittenen HDW-Verkauf bestätigt. Wie vwd berichtet, untersagte das Gericht damit dem Oberhausener Konzern erneut, die Abgabe ihrer Anteile an der Kieler Werft voranzutreiben.



Babcock bestätigte weiteren Angaben zufolge die Entscheidung nach der mündlichen Verhandlung, erklärte jedoch zugleich, die praktische Bedeutung des Richterspruchs sei gleich Null. Wenn Vertreter der hinter der Antragstellerin stehenden Wyser-Pratte-Gruppe behaupteten, Babcock habe jetzt wieder Zugriff auf HDW, so treffe dies nicht zu, konnte man der Meldung weiter entnehmen.



Veröffentlichungsdatum: 27.06.2002 - 17:23
Redakteur: rpu
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