BAFin ordnet Moratorium über die Kling Jelko Wertpapierhandelsbank an
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Erlass eines Veräußerungs- und Zahlungsverbotes nach § 46a KWG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat heute mit sofortiger Wirkung gegen die Kling Jelko Wertpapierhandelsbank AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot nach § 46a KWG erlassen. Wie die Bank heute ad hoc bekannt gibt, geschehe dies, nachdem man zuvor der BAFin die Zahlungsunfähigkeit gemeldet habe. Im weiteren werde die Bank für den Kundenverkehr geschlossen und es sei untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber dem Kreditinstitut bestimmt seien. Somit solle verhindert werden, dass es vor der Einleitung eines möglichen Insolvenzverfahrens zu Quotenverschlechterungen einzelner Gläubiger komme. Wie es weiter heißt, seien hiermit für die hundertprozentige Tochter, der Spütz Börsenservice GmbH, keine aufsichtsrechtlichen Auswirkungen verbunden.