Wie vwd berichtet, hat das Amtsgericht Frankfurt den von Großaktionär Otto Happel gestellten Antrag auf Sonderprüfung gegen die mg technologies ag mit Beschluss vom 17. Juli in erster Instanz zurückgewiesen. Ein Sprecher des Gerichtes habe mitgeteilt, dass der Antrag zwar zulässig aber nicht begründet gewesen sei. Wie Happel ankündigte, beabsichtige er, gegen diesen Beschluss beim Landgericht Frankfurt Beschwerde einzulegen, so die Meldung weiter.
Diesbezüglich teilte das Unternehmen heute weiter via ad hoc-Meldung mit, dass laut Gerichtsmitteilung Happel mit seinem Antrag in keinster Weise schutzwürdige Interessen der Gesellschaft verfolge, sondern in unzulässiger Weise eigennützige Interessen aufgrund enttäuschter Erwartungen bei der Veräußerung seiner GEA-Beteiligung. Die Entscheidungsgründe enthielten keine Anzeichen dafür, dass auch nur der Verdacht der Pflichtverletzungen oder Unredlichkeiten des Vorstands bestehe, so die Meldung weiter.