Die Kanzlei MPK Rechtsanwälte, die mit Schreiben vom 11. April 2002 gemeldet hat, dass sie mit über 5% der Stimmrechtsanteile an der Gesellschaft beteiligt ist - wobei sie offensichtlich für der Gesellschaft nicht bekannte Treugeber handelt - hat einen Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 18. Juli 2002 erwirkt, wonach sie berechtigt ist, eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft mit der folgenden Tagesordnung einzuberufen:
Zum Versammlungsleiter ist Herr Rechtsanwalt und Notar Erwin Falk, Darmstadt, bestimmt. Die Gesellschaft hält das Einberufungsverlangen für unwirksam. Sie wird gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Donnerstag weiter.