Das Genfer Arbeitsgericht hat offenbar eine Klage gegen die Übernahme von Swissair-Personal zu neuen Vertragsbedingungen durch die Crossair abgewiesen. Die klagende Vereinigung sei zu klein und damit nicht klageberechtigt, berichtet heute afx.
Die eigens für die Klage gegründete Vereinigung des Genfer Swissair-Personals war weiteren Angaben zufolge ans Gericht gelangt, weil das übernommene Swissair-Personal in den neuen Verträgen (GAV) mit der Crossair schlechter gestellt worden war. Bei einer Übernahme ist aber das neue Unternehmen durch Artikel 333 des Obligationenrechts verpflichtet, die Arbeitsbedingungen des alten Unternehmens und insbesondere geltende Gesamtarbeitsverträge noch ein Jahr beizubehalten, hieß es.
Seitens der Klägerschaft habe Anwalt Christian Bruchez gesagt, dass das Gericht nicht materiell entschieden habe und so die aufgeworfene Grundsatzfrage rund um Unternehmensübernahmen nicht besprochen habe. Das Gericht habe der Vereinigung die Klageberechtigung abgesprochen, weil sie zu wenig durch den Übertritt zur Crossair betroffene Mitglieder aufweise. Dieses Kriterium sei aber vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, wird betont.
Wie der afx-Meldung weiter zu entnehmen war, erwägt die Vereinigung den Weiterzug. Im Gegensatz zu anderen Kantonen verfüge das Genfer Arbeitsgericht über eine volle Gerichtsbarkeit mit einem eigenen Appellationshof. Während in anderen Kantonen also ein Rekurs gegen ein erstinstanzliches Urteil direkt ans Kantonsgericht geht, besteht in Genf eine interne Rekursinstanz. Zudem gebe es in Genf keine Limiten bei den Schadenssummen, konnte man der Meldung weiter entnehmen.