Die Aktionäre der Altin AG haben an der ordentlichen Generalversammlung vom 20. Juni 2002 der Umwandlung sämtlicher ausstehender Inhaberaktien in Namenaktien zugestimmt. Jede Inhaberaktie von 23 CHF Nennwert wird in eine neue Namenaktie von 23 CHF Nennwert umgewandelt. Der Börsenhandel bzw. die Kotierung der Inhaberaktien wird bis Freitag, 12. Juli 2002, aufrechterhalten, hieß es in einer Pressemeldung vom Freitag.
Ab Montag, 15. Juli 2002, erfolgt weiteren Angaben zufolge der offizielle Handel am Segment Investmentgesellschaften der SWX Swiss Exchange nur noch in Namenaktien. Gleichzeitig mit der Kotierung und Handelsaufnahme der neuen Namenaktien am 15. Juli 2002 wird den Aktionären eine Frist bis zum 13. September 2002 zur Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien gewährt werden. Die Gesellschaft hat aufgrund der von den Aktionären genehmigten Statutenänderung beschlossen, auf den Druck und die Auslieferung von Urkunden für die Namenaktien zu verzichten. Jeder Aktionär hat jedoch das Recht, von der Gesellschaft jederzeit kostenlos den Druck und die Auslieferung seiner Aktien zu verlangen.
Die Aktionäre und Nutzniesser, die ihre Inhaberaktien in Namenaktien umtauschen, werden ins Aktienbuch als Eigentümer oder Nutzniesser mit Namen und Adresse eingetragen. Die Publikation des Kotierungsinserats und der Umtauschaufforderung erfolgt am 12. Juli 2002. Die Kotierung der neuen Namenaktien am Segment Investmentgesellschaften der SWX Swiss Exchange ab dem 15. Juni 2002 ist beantragt und genehmigt worden, konnte man der Meldung weiter entnehmen.